Trennungsmediation
In Mediationsverfahren für Paare und Familien bieten wir Hilfen bei Konflikten an, bei denen es den im Streit befindlichen Parteien wichtig ist, dass ein neutraler Dritter ohne eigene Entscheidungsmacht die Parteien darin unterstützt, eigene Lösungen und Regelungen für den Umgang mit dem Konflikt zu finden.
In vielen Fällen wird unser Mediationsangebot von Paaren angenommen, die sich akut und relativ neu im Trennungsprozess befinden. Aber auch bereits getrennt Lebende nehmen Mediation als Vorbereitung des Scheidungsverfahrens in Anspruch.
Warum Mediation?
Im Gegensatz zu einem Trennungs- oder Scheidungsverfahren, in welchem
Anwälte die Interessen der Konfliktparteien wahrnehmen und oft
auch definieren, wird im Mediationsverfahren versucht, beide Parteien
in einem strukturierten Verhandlungsprozess an der
Lösungssuche zu beteiligen. Im Gegensatz zum durch
Anwälte betriebenen Trennungsverfahren bleiben die Parteien
eigenverantwortlich und autonom. Der/die Mediator/in hat die Aufgabe,
die direkte Kommunikation zwischen den Parteien, die oft
zunächst nicht mehr möglich ist, wieder herzustellen.
Es wird eine Lösung angestrebt, die sich an den Prinzipien von
Fairness und Konsens orientiert. Beide Parteien haben während
des Verfahrens jederzeit die Möglichkeit, eigenverantwortlich
das Verfahren mitzugestalten.
Das Mediationsverfahren erhöht, im Gegensatz zum streitigen Verfahren mit Anwälten, die Möglichkeit, dass die ehemaligen Partner auch nach Trennung und Scheidung respekt- und würdevoll miteinander umgehen können. Dies ist besonders dann wichtig, wenn Kinder betroffen sind.
Rahmenbedingungen
Voraussetzung für die Mediation sind:
- Freiwilligkeit
- Vertraulichkeit
- Bereitschaft zur Fairness
- Eigenverantwortlichkeit aller beteiligter Parteien
- Offenlegung der zur Lösungsfindung erforderlichen Fakten
- Neutralität des Mediators / der Mediatorin
Während der Mediation kann nicht gleichzeitig ein juristisches Verfahren betrieben werden. Trotzdem empfehlen wir den Parteien vor Abschluss einer Mediationsvereinbarung, diese durch einen Anwalt überprüfen zu lassen.